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Medienmitteilung 
29. Januar 2025

Eizellenspende: Keine Fortpflanzung um jeden Preis!

Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) hat heute die Eckpunkte der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes FMedG vorgestellt. DIe Zulassung der Eizellenspende steht dabei im Mittelpunkt. Auch der Bundesrat sieht gravierende Probleme, die im Rahmen der Eizellenspende auftreten. Eine Lösung ist aber nicht in Sicht. Der Verein biorespect sieht die Zulassung der Eizellenspende kritisch.

Heute hat der Bundesrat sich erstmals zur Zulassung der Eizellenspende geäussert. Mit dem nicht stichhaltigen Argument, eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen zu verhindern, rechtfertigt die Lobby der Fortpflanzungsmedizin die Legalisierung des Verfahrens, das gravierende Probleme mit sich bringt. Die Ungleichbehandlung bestünde darin, dass die Samenspende zugelassen wäre, aber nicht die Eizellenspende. Allein die heute vorgestellten Eckpunkte zeigen, wie schwierig es sein wird, eine adäquate gesetzliche Regulierung zu finden. So soll die Eizellenspende nur erlaubt werden, wenn gleichzeitig ein Register für Spenderinnen eingeführt wird. Damit will man das Grundrecht des Kindes auf das Wissen über die eigene Herkunft sichern. Es ist aber bekannt, dass Paare auch deshalb eine Eizellenspende im Ausland erwägen, da die Spenderin der Eizellen in einigen Ländern anonym bleiben kann. 

biorespect weist seit Langem auf die Probleme hin, die mit der Eizellenspende einhergehen. Es gibt zahlreiche Gründe, die gegen eine Zulassung dieser Art der Kinderwunscherfüllung sprechen. So ist die Eizellenspende für die Spenderin mit beträchtlichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Das oft angeführte Argument der Gleichberechtigung der Geschlechter ist schlichtweg falsch. Es lässt die medizinischen Risiken, die mit der Eizellenspende einhergehen, völlig ausser Acht. Im Unterschied zur Samenspende stellt die Eizellenspende einen körperlich invasiven und potenziell gesundheitsgefährdenden Eingriff für die Eizellenspenderin dar. 

Was das im Detail bedeutet, liess biorespect auf Basis der aktuellen Studien aufarbeiten. Sowohl die Eizellenspenderin, als auch die Empfängerin setzen sich einem medizinischen Risiko aus, wobei die Spenderin dies zum Nutzen Dritter tut. Für die Eizellenspenderin kann es neben akuten Nebenwirkungen der Hormonbehandlung zu Verletzungen bei der Entnahme der Eizellen oder zu möglichen Langzeitfolgen wie etwa Unfruchtbarkeit kommen. Das Gutachten steht zum Download zur Verfügung. An der Medienkonferenz wurde deutlich, dass der Bundesrat das Problem zwar identifiziert hat, allerdings bleibt völlig offen, wie man das Problem in Griff bekommen will. Das Gutachten steht zum Download zur Verfügung. 

Neben den medizinischen Gründen sprechen weitere Aspekte gegen die Eizellenspende. Eizellen von Frauen sind Mangelware: Inzwischen ist ein lukrativer, globaler Markt entstanden. Bei der Legalisierung hier in der Schweiz, ist nach den Erkenntnissen von biorespect zu bezweifeln, dass ausreichend in der Schweiz wohnende Frauen zur Spende bereit wären. Ähnliche Probleme sind auch aus anderen Ländern bekannt. Die Ausbeutung ökonomisch unterprivilegierter Frauen ist damit vorprogrammiert. Zumal auch der Bundesrat feststellt, dass man wohl nicht ausreichend Eizellen hier zur Verfügung haben wird. 

Der Bundesrat hat heute keine Antworten auf all die offenen Fragen gegeben. Wir werden sowohl die Ausarbeitung der Gesetzesvorlage als auch die zukünftige parlamentarische Debatte kritisch beobachten und unsere Argumente gegen eine Zulassung einbringen.

 Für Rückfragen: Gabriele Pichlhofer/Tino Plümecke T 061 692 01 01 oder senden Sie uns eine EMail mit Angabe Ihrer Kontaktnummer. Wir rufen Sie umgehend zurück. 

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