Bundesrat dereguliert Gentechnik unter irreführender Bezeichnung
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum «Züchtungstechnologiengesetz» eröffnet: Pflanzen, die mit der sogenannten neuen Gentechnik (CRISPR/Cas) hergestellt werden, sollen nicht länger als gentechnisch verändert deklariert werden. biorespect warnt: Das Spezialgesetz weist erhebliche Lücken bei der Risikoprüfung auf und sabotiert die Wahlfreiheit der Konsument:innen. biorespect fordert gemeinsam mit weiteren Organisationen: Keine Gentechnik auf unsere Teller!
Mit den Verfahren der sogenannten neuen Gentechnik wird das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert, auch wenn keine Fremdgene eingeführt werden. Die Wissenschaft klassifiziert das Verfahren eindeutig als Gentechnik. Der Bundesrat hingegen versucht mit orwellscher Newspeak den Einsatz von Gentechnik zu verschleiern. Denn er weiss: Eine Mehrheit der Bevölkerung steht der Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion kritisch gegenüber.
Die geplante Deregulierung der Gentechnik nützt in erster Linie den Agrarkkonzernen, die bereits heute in grossem Stil fragwürdig erteilte Patente auf so hergestellte Pflanzen halten. Doch auch die neuen Methoden sind Gentechnik - mit möglichen Risiken für Umwelt, Gesundheit und Natur, die bislang nicht ausreichend erforscht sind. Eine strenge, fallbezogene Risikoprüfung bleibt daher unabdingbar. Doch genau diese Risikoprüfung wird durch den vorliegenden Gesetzesentwurf faktisch ausgehebelt: Es soll ausreichen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen ähnlich zu bereits zugelassenen Sorten sind, um eine erleichterte Zulassung zu erhalten. Dieses Vergleichbarkeitsprinzip ist wissenschaftlich fragwürdig, da jeder gentechnische Eingriff neue Effekte und Risiken birgt. Ein Vergleich des Endprodukts reicht deshalb nicht aus, um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.
Auch die vorgesehene Kennzeichnung ist inakzeptabel. Anstelle transparenter Informationen sollen Produkte der neuen Gentechnik künftig mit dem missverständlichen Begriff «aus neuen Züchtungstechnologien» deklariert werden. Eine solche Formulierung ist irreführend, untergräbt bewusst die Wahlfreiheit der Konsument:innen und Produzent:innen und verhindert informierte Entscheidungen.
Der Bundesrat verharmlost auch die gravierenden Auswirkungen der Patentierungspraxis. Die Zahl der Patente auf Verfahren, Pflanzenmerkmale und Endprodukte stellt schon jetzt eine immense Bedrohung für die Züchtung auch in der Schweiz dar. Damit könnten Landwirt:innen künftig daran gehindert werden, eigenes Saatgut weiterzuverwenden. Die damit verbundenen Abhängigkeiten von globalen Konzernen bedrohen die Saatgut- und Ernährungssouveränität in der Schweiz.
biorespect fordert daher, das Spezialgesetz, an dem die Lobby mitgeschrieben hat, einzustampfen. Es ist nicht einzusehen, warum die Verfahren der neuen Gentechnik ausserhalb des Gentechnikgesetzes geregelt werden sollen.
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